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Bis zum 30.11. können bestehende Kfz-Versicherungen gewechselt werden. Oft kann man dadurch eine Menge Geld sparen. Zu beachten ist immer, ob eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung (z.B. Rollstuhlverladehilfe, Handgas, etc.) in den Versicherungsschutz einbezogen ist. Oft gibt es erhebliche Unterschiede in den Konditionen verschiedener Gesellschaften. Vor Abschluss eines neuen Vertrages sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, welche Höchstgrenze im Schadensfall gilt und welche behinderungsbedingte Zusatzausstattung in die Versicherung eingeschlossen ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.autoanpassung.de/infothek/fahrzeugauswahl_und_umruestung/kfz_versicherung.html
Kategorien: Finanzierung, Umrüstung
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