Direkt zum Inhalt, zum Hauptmenü
Anhand eines Fallbeispiels zeigen wir, welchen Weg drei Kostenträger gehen, um über die Gewährung von Kraftfahrzeughilfe zu entscheiden. Unseren Beispielfall haben die Bundesagentur für Arbeit, Hamburg, die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) und das Integrationsamt Hamburg bearbeitet.
Grundsätzlich erfolgt die Förderung durch die Kostenträger nach den Regelungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Allerdings zeigt unser Fallbeispiel, dass die Förderbeträge für die Fahrzeuganschaffung im Einzelfall durchaus voneinander abweichen können.
direkt zum Fallbeispiel
Kategorien: Finanzierung
© 2012 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefreiheit