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Seit 2001 werden innerhalb der Europäischen Union einheitliche blaue Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgestellt. Dieser Parkausweis gibt einem unter anderem das Recht, auf den mit einem weißen Rollstuhlfahrersymbol auf blauen Hintergrund gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.
Die Parkausweise, die vor dem Jahr 2001 ausgestellt wurden, verlieren Ende des Jahres 2010 ihre Gültigkeit. Das heißt, die alten Parkausweise sollten unbedingt noch vor dem Ende des Jahres 2010 bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gegen einen neuen EU-Parkausweis ausgetauscht werden.
Kategorien: Parken, Rollstuhlfahrer
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