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Autor: Peter Brünsing
"Das Landessozialgericht (LSG) Mainz hat entschieden, dass behinderte Kinder, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, Anspruch auf einen sogenannten 'Kraftknoten' haben."
erschienen in BAG Selbsthilfe, 3/2008
Kategorien: Gesetzgebung
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