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Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen für den Führerscheinerwerb, wie auch für die Beschaffung und Umrüstung eines Fahrzeuges.
Wir informieren über die einschlägigen Regelungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und über die zuständigen Kostenträger.
Wie wird die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung in die Praxis umgesetzt? Lesen Sie dazu unser Fallbeispiel.
Auch die behindertengerechte Umrüstung von Firmenwagen kann durch die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung unterstützt werden.
Für Menschen mit Behinderung entstehen besondere finanzielle Belastungen. Wir informieren darüber, welche Steuererleichterungen das Steuerrecht bietet, einige der erhöhten Kosten in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Einige Automobilhersteller gewähren Vergünstigungen für Autofahrer mit Behinderung mit GdB ab 50 und Merkzeichen G, aG, H oder BL.
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