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Ein Antrag auf Kraftfahrzeughilfe wird bei den zuständigen Kostenträgern vor Abschluss eines Vertrages gestellt.
In Deutschland sind unterschiedliche Kostenträger für die Vergabe von Kraftfahrzeughilfe verantwortlich.
Als Träger kommen die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die Kriegsopferfürsorge (BVG), die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben (SGB III) in Betracht.
Die KfzHV umfasst folgende Leistung
Anstelle dieser Leistungen können in besonderen Fällen auch die Beförderungskosten übernommen werden.
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist - abhängig von Ihrem Status - entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
| Status | Bedingung | Kostenträger |
|---|---|---|
| Schüler | Träger der Sozialhilfe | |
| Studierende | Träger der Sozialhilfe | |
| Auszubildende | Bundesagentur für Arbeit | |
| Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls | Berufsgenossenschaften | |
| Soldaten oder Kriegsversehrte | Hauptfürsorgestelle / Versorgungsamt | |
| Arbeiter, Angestellte | weniger als 15 Jahre im Berufsleben | Bundesagentur für Arbeit |
| Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz | Bundesagentur für Arbeit / Integrationsamt | |
| Arbeiter, Angestellte | mehr als 15 Jahre im Berufsleben | Rentenversicherung |
| Verbeamtete Personen | Integrationsamt | |
| Selbstständig tätige Personen | Integrationsamt | |
| Beschäftigte, die Teilerwerbsminderungsrente beziehen | Rentenversicherung, egal wie lange Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden |
Ist der Antrag gestellt, hat der Kostenträger die Verpflichtung, innerhalb von zwei Wochen zu prüfen, ob er für Ihren Antrag zuständig ist. Ist er nicht zuständig, ist er verpflichtet, Ihren Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.
Benötigt der Kostenträger weitere Unterlagen, um über den Antrag entscheiden zu können, so muss er dies innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags mitteilen. Wenn der Kostenträger zuständig ist, hat er innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach der KfzHV können behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung zum Zweck ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in angemessenem Umfang Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges sowie zum Betrieb und zur Unterhaltung des Fahrzeuges erhalten (§§ 8, 10 der Eingliederungshilfe - Verordnung). Derartige Kraftfahrzeughilfen kommen allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen in Frage, um eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Anhand eines Fallbeispiels zeigen wir, welchen Weg drei Kostenträger gehen, um über die Gewährung von Kraftfahrzeughilfe zu entscheiden. Unseren Beispielfall haben die Bundesagentur für Arbeit, Hamburg, die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) und das Integrationsamt Hamburg bearbeitet.
Grundsätzlich erfolgt die Förderung durch die Kostenträger nach den Regelungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Allerdings zeigt unser Fallbeispiel, dass die Förderbeträge für die Fahrzeuganschaffung im Einzelfall durchaus voneinander abweichen können.
Fallbeispiel - So fördern drei Kostenträger in der Praxis
Für einen Mitarbeiter, der wegen einer Behinderung auf ein umgerüstetes Fahrzeug angewiesen ist, kann sich ein Kostenträger auch an der Umrüstung eines Firmenwagens beteiligen.
Firmenwagen behindertengerecht umrüsten - Finanzierung durch Kostenträger möglich?
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